AGB

A) Allgemeines


(1) Geltungsbereich

(1) Die vorliegenden Geschäftsbedingungen enthalten die zwischen Ihnen –nachfolgend Kunde bzw. Auftraggeber- und uns, der Firma smart web elements Yasmin Hoffmann und Milan Dombrowski GbR, Obere Königsstraße 19, 34117 Kassel info@s-w-e.com- nachfolgend s.w.e.- ausschließlich geltenden Bedingungen, soweit diese nicht durch schriftliche Vereinbarungen zwischen den Parteien abgeändert werden. Das Angebot von s.w.e. gilt grundsätzlich für Unternehmen und richtet sich nicht an Verbraucher. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen zu diesen AGB werden von s.w.e. nicht anerkannt, sofern wir diesen nicht ausdrücklich zugestimmt haben.

(2) Änderungen dieser Geschäftsbedingungen werden Ihnen schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widersprechen Sie dieser Änderung nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als durch Sie anerkannt. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wer­den Sie im Falle der Änderung der Geschäftsbedingungen noch gesondert hingewiesen.


(2) Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand sind Verträge über die durch s.w.e. angebotenen Dienstleistungen und Gewerke. Die wesentlichen Merkmale der von uns angebotenen Leistungen entnehmen Sie bitte Ihrem individuellen Angebot und der Auftragsbestätigung.


(3) Datenschutz

Die Datenschutzerklärung ist Bestandteil des Vertrages zwischen uns.


(4) Vertragsschluss

Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend. Erst die Auftragserteilung durch Sie ist ein bindendes Angebot nach § 145 BGB. Im Falle der Annahme dieses Angebots versenden wir an Sie eine schriftliche Auftragsbestätigung per E-Mail, Telefax oder Briefpost. Erst mit dieser Auftragsbestätigung kommt zwischen uns ein verbindlicher Vertrag zustande. Abweichende Änderungswünsche werden nach Absprache gesondert abgerechnet.


(5) Haftungsbeschränkung

(1) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haften wir stets unbeschränkt:

• bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

• bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung

• bei Garantieversprechen, soweit vereinbart

• soweit der Anwendungsbereich des Produkthaftungsgesetzes eröffnet ist.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen. Wir haften nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.

(2) Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Wir haften insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit unseres Buchungssystems.


(6) Qualitätssicherung 

Unser Anspruch ist es, Ihnen stets Leistungen anzubieten, wie Sie sie nach unserer Auftragsbestätigung erwarten können. Sollten Sie dennoch mit unserem Angebot nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, uns Rückmeldung zu geben. So können wir gemeinsam eine Lösung finden.


(7) Sonstiges

(1) Sämtliche vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.

(2) Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

(3) Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur wegen Gegenansprüchen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis geltend gemacht werden.

(4) Die Vertragsparteien können nur mit Forderungen aufrechnen, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

(5) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(6) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Kassel.

(7) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch der Vertrag im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine rechtswirksame Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken

 

B) Erstellung von Internetseiten


(1) Erstellung von Internetauftritten für Kunden

Wir erstellen Konzepte und Angebote zur Erstellung von Webseiten für Kunden

Für alle Inhalte der veröffentlichten Website ist allein der Kunde selbst verantwortlich.


(2) Abnahme

Nach Fertigstellung der Website und ihrer Übertragung in den Verfügungsbereich des Auftraggebers gilt die Website mit ihren Inhalten als abgenommen, wenn nach erfolgter angemessener Fristsetzung von s.w.e. keine Abnahme erfolgte und die Website den Spezifikationen sowie dem abgestimmten Konzept aus dem Angebot entspricht.


(3) Zahlung und Zahlungsbedingungen

Nach Abnahme der fertig gestellten Website ist die Gesamtvergütung, abzüglich bereits geleisteter Abschlagszahlungen, dem Auftraggeber in Form einer Schlussrechnung durch s.w.e. in Rechnung zu stellen.

Die Vergütung ist sofort rein netto fällig und auf auf das s.w.e.- Konto Nr.  0001117701 bei der Kasseler Sparkasse, BLZ 52050353 einzuzahlen.

Gerät der Auftraggeber mit der Zahlung fälliger Forderungen in Verzug, so hat er Verzugszinsen in Höhe von 10. % pro Jahr zu zahlen, sofern er nicht nachweist, dass der tatsächliche Schaden geringer ist. Die Möglichkeit von s.w.e. zur Geltendmachung weitergehender Ansprüche aus dem Verzug bleibt unberührt.


(4) Eigenwerbung

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, die von s.w.e. erstellten Webseiten als Referenz auf deren Homepage gezeigt werden dürfen und als Nachweis der Arbeit von s.w.e. verwenden darf. Der Auftraggeber gestattet s.w.e. im Impressum einen Link auf die s.w.e. Website anzubringen.


(5) Urheberrechtliche Nutzungsrechtseinräumung, Namens- und Kennzeichenrechte

(1) Die an der Gesamt-Website, den einzelnen Unterseiten sowie ggf. eingebundenen Elementen entstehenden Urheberrechte liegen bei s.w.e.. Sämtliche Nutzungsrechte hieran für alle bekannten und unbekannten Nutzungsarten räumt s.w.e.  ausschließlich und ohne inhaltliche, räumliche oder zeitliche Beschränkung vollumfänglich dem Auftraggeber ein, es sei denn, es ist zwischen den Parteien ausdrücklich etwas anderes geregelt (z.B. Angebot bzw. Auftragsbestätigung). Die Rechtseinräumung ist insbesondere nicht auf Nutzungen im Internet beschränkt, sondern umfasst auch die Verwertung auf andere Arten und Weisen, z.B. in Rundfunk und Fernsehen, auf CD-ROM, in Printversionen sowie auf alle anderen möglichen Arten.

Die Nutzungsrechte bleiben auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung zwischen dem Auftraggeber und s.w.e. bis zum Ende der gesetzlichen Schutzfrist beim Auftraggeber. Die Nutzungsrechtseinräumung gilt auch für Rechte, die auf Grund neuer Gesetzeslage oder aus anderen Gründen nachträglich entstehen. Alle Rechte sind durch den Auftraggeber ganz oder teilweise weiter übertragbar. Die Rechtseinräumung wird gem. § 158 Abs. 1 BGB jedoch erst wirksam, wenn der Auftraggeber die gem. B (3) dieses Vertrages geschuldete Vergütung samt bisheriger Auslagen vollständig bezahlt hat. s.w.e. kann eine Verwertung der Website oder einzelner Elemente vor diesem Zeitpunkt vorläufig erlauben. Ein Übergang der Rechte nach diesem Paragraphen findet dadurch nicht statt.

(2) Im Hinblick auf etwaig von dieser Nutzungsrechtseinräumung nicht erfasste Nutzungsarten räumt s.w.e. dem Auftraggeber eine Option zu angemessenen Bedingungen sowie ein Eintrittsrecht in jeden Vertrag zwischen s.w.e. und einem Dritten in Bezug auf die vertragsgegenständliche Website und alle hierfür geschaffenen Werke zu denselben Bedingungen ein.

(3) Der Auftraggeber ist berechtigt, die vertragsgegenständliche Website auch in Verbindung mit anderen Werken auszuwerten (z.B. Webringe), sie zu bearbeiten, nachträglich zu ändern, zu ergänzen, zu erweitern, ganz oder teilweise auszutauschen oder zu löschen, sie selbst oder durch andere Webdesigner umzugestalten, zu zerlegen, neu zusammenzusetzen oder in andere Sprachen zu übersetzen. s.w.e. wird in Bezug auf die Website oder einzelne Webseiten keinen Entstellungsschutz in Anspruch nehmen, außer wenn ein gröblicher Verstoß gegen ihre Urheberpersönlichkeitsinteressen vorliegt. Im Zweifel kann s.w.e verlangen, dass sie im Zusammenhang mit der veränderten Website nicht bzw. nicht mehr genannt wird. In Bezug auf von s.w.e. geschaffene Elemente der Website, wie z.B. Texte, Bilder oder interaktive Elemente, nimmt s.w.e. Entstellungsschutz nur in Fällen gröblichen Verstoßes gegen ihre Urheberpersönlichkeitsinteressen in Anspruch.

(4) s.w.e. hat Anspruch auf Nennung ihres Namens als Urheber in Form eines Vermerks auf jeder von ihr erstellten Webseite. s.w.e. darf diesen Copyright-Vermerk selbst anbringen und der Auftraggeber ist nicht dazu berechtigt, ihn ohne Zustimmung des Webdesigners zu entfernen. Bei nachträglichen Veränderungen der Website, die über deren bloße Aktualisierung hinausgehen, hat der Auftraggeber den Copyright-Vermerk entsprechend zu aktualisieren und auf die nachträgliche Veränderung hinzuweisen.

(5) Sämtliche an der Website oder einzelnen ihrer Teile oder durch Benutzung auf der Website entstehende Namens-, Titel- und Kennzeichenrechte liegen beim Auftraggeber.

 

C) Domainregistrierung
 

(1) Beschaffung einer Internet-Domain

Der Kunde stellt eine/mehrere Domain(s) zur Verfügung, unter der die Website erreichbar sein soll. In Absprache mit dem Kunden übernehmen wir die Beschaffung der Domain(s). Die Domain wird auf den Namen des Auftraggebers registriert. Sämtliche an der Domain erworbenen Rechte und Namensrechte liegen beim Auftraggeber.
 

(2) Rechte

s.w.e. übernimmt keine Gewähr für die Verfügbarkeit der gewünschten Domain oder die Nichtverletzung fremder Rechte (z. B. Namens-, Marken- oder Titelrechte) durch die Registrierung der gewünschten Domain auf den Auftraggeber. Für die Inhalte, die unter der Domain erreichbar sind, ist allein der Kunde selbst verantwortlich.

 

D) Hosting

 

(1) Leistungen

(1) s.w.e. erbringt Leistungen zur Zugänglichmachung von Inhalten über das Internet. Hierzu stellt s.w.e. dem Kunden Systemressourcen auf einem Server zur Verfügung. Der Kunde kann auf diesem Server Inhalte bis zu einem vertragsgemäßen Umfang von 1000 MB ablegen.

(2) Auf dem Server werden die Inhalte unter der vom Kunden zur Verfügung zu stellenden Internetadresse zum Abruf über das Internet bereitgehalten. Eine erfolgreiche Weiterleitung von Informationen von oder zu dem die Inhalte abfragenden Rechners der Internetpräsenz des Auftraggebers ist daher insoweit nicht geschuldet.

(3) s.w.e. erbringt die vorgenannten Leistungen mit einer Gesamtverfügbarkeit von 97%. Die Verfügbarkeit berechnet sich auf der Grundlage der im Vertragszeitraum entfallenden Zeit abzüglich der Wartungszeiten. Während der notwendigen Wartungsarbeiten stehen die vorgenannten Leistungen nicht zur Verfügung. Sollten diese im Einzelfall und aus nicht vorhersehbaren Gründen z.B. durch Manipulationen Dritter länger als 12 Stunden dauern, werden wir den Auftraggeber informieren.

(4) Die Inhalte des für den Kunden bestimmten Speicherplatzes werden von s.w.e. arbeitstäglich gesichert. Die Sicherung erfolgt stets für den gesamten Serverinhalt und umfasst unter Umständen auch die Daten weiterer Kunden. Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Herausgabe eines der Sicherungsmedien, sondern lediglich auf Rückübertragung der gesicherten Inhalte auf den Server.

(5) s.w.e.ist berechtigt, die zur Erbringung der Leistungen eingesetzte Hard- und Software an den jeweiligen Stand der Technik anzupassen. Ergeben sich aufgrund einer solchen Anpassung zusätzliche Anforderungen an die vom Kunden auf dem Server abgelegten Inhalte, um das Erbringen der Leistungen des Providers zu gewährleisten, so wird s.w.e. dem Kunden diese zusätzlichen Anforderungen mitteilen. Der Kunde wird unverzüglich nach Zugang der Mitteilung darüber entscheiden, ob die zusätzlichen Anforderungen erfüllt werden sollen und bis wann dies geschehen wird. Erklärt der Kunde nicht bis spätestens vier Wochen vor dem Umstellungszeitpunkt, dass er seine Inhalte rechtzeitig zur Umstellung, dass heißt spätestens drei Werktage vor dem Umstellungszeitpunkt, an die zusätzlichen Anforderungen anpassen wird, hat der Provider das Recht, das Vertragsverhältnis mit Wirkung zum Umstellungszeitpunkt zu kündigen.

(6) Sollte durch verbrecherische Einwirkungen Dritter (z.B. Hacker-Angriffe) die Erreichbarkeit des Servers beeinträchtigt werden, so kann dieser zu Wartungsarbeiten vorübergehend vom Netz genommen werden.

(7) s.w.e. stellt dem Kunden im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ein bis mehrere E-Mail-Postfächer zur Verfügung, mit denen es dem Benutzer möglich ist, E-Mails zu empfangen und zu versenden. Die Einrichtung der Postfächer beim Kunden vor Ort auf deren Hardware ist nicht Bestandteil des Angebotes. Die maximale Kapazität eines IMAP Postfachs beträgt 2 Gigabyte. S.w.e. behält sich alle Rechte vor, die dem Kunden nicht ausdrücklich gewährt wurden, einschließlich unter anderem des Rechts auf Änderung, Modifizierung, Aktualisierung, Erweiterung oder Verbesserung des Service.


(2) Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Für die Inhalte aller auf dem ihm zu Verfügung gestellten Speicherplatz befindlichen Daten ist ausschließlich der Kunde selbst verantwortlich.

(2) Der Kunde wird auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte ablegen. Er wird dafür Sorge tragen, dass die von ihm gewählte Internetadresse, unter der die Inhalte über das Internet abgefragt werden können, ebenfalls nicht Gesetze, behördliche Auflagen oder Rechte Dritter verletzt. Der Kunde wird ferner darauf achten, dass von ihm installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes des Providers oder die Sicherheit und Integrität anderer auf den Servern von s.w.e. abgelegten Daten nicht gefährden. Der Kunde stellt s.w.e.von jeglicher von ihm zu vertretenden Inanspruchnahme durch Dritte einschließlich der durch die Inanspruchnahme ausgelösten Kosten frei.

(3) Im Falle eines unmittelbar drohenden oder eingetretenen Verstoßes gegen die vorstehenden Verpflichtungen sowie bei der Geltendmachung nicht offensichtlich unbegründeter Ansprüche Dritter gegen s.w.e. auf Unterlassen der vollständigen oder teilweisen Darbietung der auf dem Server abgelegten Inhalte über das Internet ist s.w.e. berechtigt, unter Berücksichtigung auch der berechtigten Interessen des Kunden die Anbindung dieser Inhalte an das Internet ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen. s.w.e. wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

(4) Gefährden oder beeinträchtigen vom Kunden installierte Programme, Skripte o. ä. den Betrieb des Servers oder des Kommunikationsnetzes von s.w.e. oder die Sicherheit und Integrität Dritter auf den Servern von s.w.e. abgelegter Daten, so kann s.w.e. diese Programme, Skripte etc. deaktivieren oder deinstallieren. Falls die Beseitigung der Gefährdung oder Beeinträchtigung dies erfordert, ist s.w.e. auch berechtigt, die Anbindung der auf dem Server abgelegten Inhalte an das Internet zu unterbrechen. s.w.e. wird den Kunden über diese Maßnahme unverzüglich informieren.

(5) Die von dem Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt s.w.e. das Recht ein, die von ihm auf dem Server abgelegten Inhalte bei Abfragen über das Internet zugänglich machen zu dürfen, insbesondere sie hierzu zu vervielfältigen und zu übermitteln sowie sie zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können. Der Kunde prüft in eigener Verantwortung, ob die Nutzung personenbezogener Daten durch ihn datenschutzrechtlichen Anforderungen genügt.
 

(3) Reseller-Ausschluss

Der Kunde darf die von s.w.e. zur Verfügung gestellten Leistungen zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht zur Nutzung überlassen.
 

(4) Vergütung Domainregistrierung und Hosting

(1) Die Vergütung der vom s.w.e. erbrachten Leistungen richtet sich nach den im Angebot vereinbarten Kosten.

(2) Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von s.w.e. erbrachten Leistungen innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Rechnung schriftlich bei s.w.e. zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom Kunden genehmigt.

(3) s.w.e. ist berechtigt, die seinen Leistungen zugrunde liegende Kosten zu ändern. s.w.e. wird den Kunden über Änderungen der Kosten spätestens sechs Wochen vor Inkrafttreten der Änderungen in Textform informieren. Ist der Kunde mit der Änderung der Kosten nicht einverstanden, so kann er dieses Vertragsverhältnis außerordentlich zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderung der Kosten kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Kündigt der Kunde das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisänderung nicht, so gilt die Preisänderung als von ihm genehmigt. s.w.e. wird den Kunden mit der Mitteilung der Preisänderung auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.

(4) Die Erbringung der Leistungen durch s.w.e. ist daran gebunden, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen rechtzeitig nachkommt. Kommt der Kunde für zwei aufeinanderfolgende Monate mit der Entrichtung eines nicht unerheblichen Teils der geschuldeten Vergütung in Verzug, so kann s.w.e. das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.
 

(5) Vertragslaufzeit Domainregistrierung und Hosting

(1) Dieser Vertrag läuft unbefristet und kann 3 Monate zum Ablauf eines jeden Vertragsjahres gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgemäß gekündigt, verlängert er sich automatisch um weitere 12 Monate.

(2) Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(3) Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses stellt s.w.e. dem Kunden die auf dem für den Kunden bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte auf einem Datenträger (per Datenfernübertragung) zur Verfügung. Etwaige Zurückbehaltungsrechte von s.w.e. bleiben unberührt.
 

(6) Mängelhaftung

(1) Erbringt s.w.e. die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen zur Datenübermittlung mangelhaft, so ist der Kunde berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen.

(2) Ist die Nacherfüllung nicht möglich, weil die Leistung beispielsweise nicht nachgeholt werden kann oder schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde berechtigt, Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen sowie die Vergütung zu mindern und, wenn dem Kunden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen.

(3) Für Mängel, die bereits bei Überlassung des Speicherplatzes an den Kunden vorhanden waren, haftet s.w.e. nur, wenn s.w.e. diese Mängel zu vertreten hat.

(4) Der Kunde hat s.w.e. Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die Mängelansprüche verjähren in einem Jahr.
 

(7) Auftragsdatenverarbeitung

Für den Fall, dass dies notwendig und durch die Parteien erwünscht ist, schließen sie einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag.
 

Stand: 25.05.2018

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